5. September, 2026

E-Auto-Förderung: Portal für Anträge freigeschaltet

Das Portal für das neue E-Auto-Förderprogramm für Privatpersonen wurde heute (19. Mai) offiziell freigeschaltet. Wer (als Privathaushalt) sein Elektroauto oder bestimmte Plug-in-Hybride sowie Elektroautos mit Reichweitenverlängerer ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen hat oder zulässt und unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, kann je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße Fördermittel in Höhe von 1.500 bis 6.000 Euro beantragen.

Förderfähig sind sowohl Kauf als auch Leasing von Neuwagen. Die vorhandenen Mittel in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro reichen für geschätzt 800.000 geförderte Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029. Für die Förderung maßgeblich ist das Datum der Neuzulassung ab dem 1. Januar 2026. Die Förder-Anträge können rückwirkend gestellt werden.

Die Förderung erfolgt unabhängig vom Fahrzeug-Listenpreis. Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für batterieelektrische Fahrzeuge beziehungsweise 1.500 Euro für Plug-In-Hybride oder Range Extender. Damit die beiden Letzteren förderfähig sind, dürfen sie nicht mehr als 60 Gramm CO pro Kilometer ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometer haben.

Soziale Staffelung

Die Einkommensgrenze für die E-Auto-Förderung liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und erhöht sich um 5.000 Euro je Kind auf bis zu 90.000 Euro. Als Nachweis dienen die Steuerbescheide der Vorjahre. 

Für Haushalte mit maximal 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen gibt es einen Aufschlag auf die Basisförderung von 1.000 Euro, für Haushalte mit maximal 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von weiteren 1.000 Euro. Pro Kind erhöht sich außerdem die Fördersumme um 500 Euro, insgesamt um maximal 1.000 Euro. Je nach Fahrzeugart, Familiengröße und Einkommen ist somit eine Förderung zwischen 1.500 Euro und 6.000 Euro möglich.

Antragsverfahren für die E-Auto-Förderung

Der Antrag auf Förderung kann erst nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden. Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf die Antragstellerin oder den Antragsteller erfolgen.

Für die Antragstellung wird eine BundID benötigt – der zentrale Zugang zu staatlichen Online-Diensten, der eine sichere und eindeutige digitale Identifikation ermöglicht und den Zugang zu immer mehr Verwaltungsleistungen des Bundes erleichtert. Die BundID kann mit dem elektronischen Personalausweis oder alternativ mit einem ELSTER-Zertifikat eingerichtet werden.

Hier geht es zum Förderantrag: https://foerderzentrale.gov.de/foerderung-finden/a7218433-83c6-49d3-93e0-5ed0f1862891

E-Autos werden mit bis zu 6000 Euro gefördert.

Grafik: Umweltministerium, Foto: Renault

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