2. Mai, 2024

Kalt erwischt!

Der Winter ist da und zwar so, wie wir es in Deutschland selten haben! Die TV-Dokumentation „Die Eistrucker von Jakutien“ ist ein Vergleich mit extremsten arktischen Straßenverhältnissen – zeigt aber, dass wir längst nicht in einer Eiszeit stecken, sondern diese Tage einfach mal mit mehr Schnee und Kälte klarkommen müssen.

Selber gut vorbereitet sein und Anderen spontan helfen – das sollte bei diesem extremen Winter die Prämisse sein!

Bei heftigem Schneefall in Kombination mit starkem Wind, können wir einfach nicht erwarten, dass Schneepflüge sofort auch die Nebenstraßen räumen. Der Gesetzgeber bzw. die Rechtsprechung erwartet von Anliegern auch nicht einen permanent geräumten Gehweg, wenn es so heftig schneit und Verwehungen gleich alles wieder bedecken. Die grundsätzliche Räum-Pflicht ist aber deswegen nicht ausgesetzt!

Im ländlichen Raum sind Landwirte unterwegs, die einfach ihre Frontschaufel an den Traktor montieren und unentgeltlich Schnee räumen – Dankeschön! Gestern konnte ich mit meinem Abschleppseil einen steckengebliebenen Wagen auf einem Supermarkt-Parkplatz herausziehen. Das Warten auf einen Pannendienst hätte wohl ewig gedauert.

Fahren auf verschneiter Straße – dabei denke ich insbesondere an junge Fahranfänger. Wer seinen Führerschein innerhalb der letzten Jahre erworben hat, hat mit dem PKW (auf Grund der vergangenen milden Winter) zwangsläufig kaum Erfahrungen auf verschneiten und vereisten Straßen machen können.

Ihr Kraftfahrzeug muss bei winterlichen Straßenverhältnissen mit entsprechenden Reifen ausgestattet sein. Winter – oder Ganzjahresreifen sollten deutlich mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 1,6 mm Profiltiefe haben. Auch wenn es gesetzlich ausreicht, dass auf der Flanke das M+S-Symbol vorhanden ist und das Profil 1,6 mm tief ist. Sparen sie bitte nicht am falschen Ende – nur um der Vorschrift zu genügen. Kaufen sie Reifen mit entsprechend guten Testergebnissen. Seit 2018 produzierte Reifen müssen das Alpine-Symbol (Schneeflocke) haben. Die Übergangsphase für ältere Reifen gilt bis September 2024. Bis dahin werden reine „Matsch+Schnee (M+S)-Kennzeichnungen akzeptiert.

Wischwasser für die Scheiben mit erhöhtem Frostschutzgrad kann nur wirken, wenn diese Flüssigkeit (vor dem Kälteeinbruch) durch die Spritzdüsen gespritzt wurde.

Die Scheiben müssen frei sein. Gucklöcher oder “Bullaugen“ reichen nicht aus. Die Beleuchtungen und Kennzeichen müssen, sofern zumutbar und praktikabel möglich, frei und sichtbar sein. Das „Warmlaufen lassen“ des Motors ist übrigens verboten.

Dichtungen der Türen und des Kofferraums schützt man vor dem Festfrieren mit einem Pflegemittel aus dem KfZ-Zubehör. Alternativ reichen fett- bzw. ölhaltige Cremes. Aber Diese sollten nicht wasserhaltig sein!

Denken Sie bitte nicht nur an sich, sondern auch an andere Verkehrsteilnehmer!

Von einem Abschleppseil und Überbrückungskabeln kann man selber profitieren oder auch anderen Kraftfahrern helfen. Bei extremem Winterwetter, so wie wir es momentan haben, sollten Sie sich nicht auf den Pannendienst verlassen. Die „Gelben Engel“ oder andere Hilfsdienste sind mitunter ausgebucht oder stecken selbst im Schnee fest.

Corona und Kälte: Als Fahrer darf man nicht gänzlich „maskiert“ fahren: So wurde neulich eine Autofahrerin verwarnt, weil sie alleine im Auto unterwegs, eine Mund-Nasenbedeckung in Kombination mit einer Kopfbedeckung trug.

Testen sie das Fahrverhalten ihres Fahrzeugs in Hinblick auf Bremsen und Lenkung, wenn es das Verkehrsaufkommen zulässt. Machen sie ihr eigenes kleines „Fahrsicherheitstraining“

Und hier noch ein ganz anderer Hinweis: Haben sie Fragen oder Anregungen zum Thema Straßenverkehr – nehme sie gerne Kontakt mit mir auf. Ich versuche, rechtliche Unklarheiten zu beseitigen und kümmere mich beispielsweise auch um „Gefahrenpunkte“ im öffentlichen Verkehrsraum.

Ihr

Christian Koplin

Verkehrssicherheitsberater bei der Polizeiinspektion Hildesheim

christian.koplin@polizei.niedersachsen.de

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