In Schräglage durch die Kurven brettern, flink durch die Stadt schlängeln oder entspannt über Land cruisen – Zweiradspaß, für den man bisher den Motorradführerschein brauchte. Bisher, denn aktuell ist es dank Fahrerlaubnis der Klasse B196 möglich, Bikes bis 125 ccm (also Krafträder der Klasse A1) mit dem Autoführerschein zu fahren. Voraussetzung: man ist über 25 und seit mindestens 5 Jahren im Besitz des Klasse-B-Scheins. Zur Fahrschule geht es trotzdem – aber eine Prüfung entfällt. Es müssen lediglich Fahrerschulungen mit theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten besucht werden – und der Fahrlehrer entscheidet schlussendlich, ob man zur Führung eines 125 ccm Zweirades geeignet ist.
Die 125-Kubik-Bikes dürfen bis zu 11 KW / 15 PS leisten und schaffen locker die 100 km/h. Das reicht dann zum sportlichen Mitschwimmen auch über Land und dank teils ausgeklügelter Fahrwerke und oft serienmäßigem ABS kommt auch der Sicherheitsaspekt nicht zu kurz.
Man kann also feststellen, dass diese Bikes nicht nur aussehen wie die „Großen“, sondern auch mindestens so viel Spaß machen!